03. Oktober 2022

Rückblick auf die Herbstsession 2022 – Ein für den Wirtschaftsstandort Schweiz sehr wichtiges Dossier betrifft die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Am 30. September 2022 ist die Herbstsession zu Ende gegangen. Im Vordergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit standen vor allem die politischen Diskussionen um den Krieg in der Ukraine, steigende Konsumentenpreise und eine drohende Energieknappheit. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche standen u.a. folgende Geschäfte im Fokus:

Ein für den Wirtschaftsstandort Schweiz sehr wichtiges Dossier betrifft die Umsetzung des OECD/G20-Projekts (22.036) zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. EXPERTsuisse unterstützt die Vorlage des Bundesrates zum neuen Artikel 129a der Bundesverfassung sowie dessen Übergangsbestimmungen und begrüsst eine Einschränkung der Vorlage auf grosse internationale Konzerne. Rein inländisch orientierte Unternehmen/KMU sind von der zukünftigen Mindestbesteuerung nicht betroffen. Damit wird auch der geltende schweizerische Steuerföderalismus ausserhalb der Mindestbesteuerung nicht tangiert, was zu begrüssen ist. Der Ständerat ist der Kommission gefolgt und hat der Vorlage zugestimmt. Insbesondere bleibt er auf der Aufteilung 25% (Bund): 75% (Kantone) der Mehreinnahmen durch die Zusatzsteuer. Das Geschäft kommt im Winter in den Nationalrat.

Änderung des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz 21.039): Die Reform des regionalen Personenverkehrs sowie der Rechnungslegung im subventionierten öffentlichen Verkehr bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren. Mit der Vorlage sollen unter anderem auch Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert werden. Diese ergänzen die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Nachgang zum «Fall Postauto» bereits ergriffenen Massnahmen (insb. Richtlinie «Spezialprüfung Subventionen»). EXPERTsuisse begrüsst die Massnahmen und empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. Es gibt noch kleinere Differenzen (namentlich zur Lockerung des Gewinnverbots), welche hoffentlich in der Wintersession bereinigt werden können.

Zudem setzt sich EXPERTsuisse im Rahmen der allianz denkplatz schweiz seit Jahren für moderne, wirksame und verantwortungsvolle Arbeitskulturen ein. Dazu gehören auch ?exiblere Arbeitszeiten für qualifizierte Führungs- und Fachkräfte. Es ist nicht zeitgemäss, von gut bezahlten hoch qualifizierten Fachkräften, die über ein hohes Mass an Autonomie verfügen, die Einhaltung regelmässiger und starrer Arbeitszeiten zu verlangen. Um die Arbeitsweise solcher Personen zu legalisieren, muss das Arbeitsgesetz angepasst werden. Neben dem 2016 initiierten Gesetzesweg (Pa. Iv. Graber (16.414) wurde seit Winter 2020 eine Umsetzung über den Verordnungsweg geprüft. Nun ist der Bundesrat zusammen mit dem SECO gefordert, zeitnah eine Lösung in Kraft zu setzen. Vgl. hierzu auch den Anhang dieses Sessionsberichts.

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