18. Mai 2020

Negativzinsen auf Bankguthaben – Steuerliche Behandlung

Bereits im Januar 2015 hatte die SNB Negativzinsen auf Guthaben der Banken bei der Nationalbank eingeführt. Waren Schweizer Banken vorerst zurückhaltend in der Weitergabe der ihnen von der SNB belasteten Negativzinsen, werden seit 2019 Negativzinsen als «negativer Habenzins» oder «(Guthaben) Gebühr» nun auch bei Retail-Kunden erhoben. Negativzinsen auf Bankguthaben stellen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar und sind steuerlich abzugsfähig. Im Fall von Retail-Kunden gehören Negativzinsen zu den Vermögensverwaltungskosten (und nicht zu den Schuldzinsen) und können in der Steuererklärung 2019 als Gewinnungskosten geltend gemacht werden.

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