14. September 2022

Teilrevision des MWSt-Gesetzes inkludiert Fragen zu Online-Plattformen – MWSt-Pflicht für Online-Plattformen sollte auf elektronische Dienstleistungen ausgeweitet werden

Am 24. September 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer weiteren Teilrevision des MWSTG verabschiedet. Der Bundesrat beabsichtigt damit, den Online-Handel umfassend zu besteuern, die KMU von administrativen Aufgaben zu entlasten und Massnahmen zur Steuersicherung umzusetzen. Ein Jahr später sind die Diskussionen in Bundesbern immer noch voll im Gange. Gerade beim Thema der Plattformbesteuerung ist Klärungsbedarf vorhanden.

Die Steuererhebung und -entrichtung erfährt dank der Plattformbesteuerung eine massive Effizienzsteigerung. Statt mit Tausenden über den Globus verteilten Händlern hat die Steuerverwaltung mit wenigen, professionell agierenden Plattformen zu tun. Mit weniger Steuerpflichtigen wird ein höheres Steuersubstrat erzielt, indem auch Distanzverkäufe erfasst werden, die heute dem Fiskus vorenthalten werden. Die Plattform als «Drehscheibe» ist verantwortlich für die Einfuhr und hat den inländischen Konsumenten stellvertretend eine Rechnung mit MWSt auszustellen. Der Konsument muss sich prinzipiell keine Sorge mehr machen, woher er die Ware zugestellt erhält.

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