17. Juni 2022

Rückblick auf die Sommersession 2022 – EXPERTsuisse unterstützt die Modernisierung der Aufsicht über die AHV.

Am 17. Juni 2022 ist die Sommersession zu Ende gegangen. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche standen u.a. folgende Geschäfte im Fokus:

Änderung des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz) (21.039): Die Reform des regionalen Personenverkehrs sowie der Rechnungslegung im subventionierten öffentlichen Verkehr bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren. Mit der Vorlage sollen unter anderem auch Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert werden. Diese ergänzen die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Nachgang zum «Fall Postauto» bereits ergriffenen Massnahmen (insb. Richtlinie «Spezialprüfung Subventionen»). EXPERTsuisse begrüsst die Massnahmen und empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

AHVG. Änderung (Modernisierung der Aufsicht) (19.080): Ferner wurde über eine Gesetzesanpassung zur Modernisierung der Aufsicht über die AHV beraten. Die Aufsicht orientiert sich stärker an den Risiken, die Governance wird verstärkt und die Informationssysteme in der 1. Säule werden zweckmässig gesteuert. EXPERTsuisse unterstützt die Modernisierung der Aufsicht über die AHV. Aus Sicht von EXPERTsuisse wird die Governance dadurch gestärkt.

Zudem setzt sich EXPERTsuisse im Rahmen der allianz denkplatz schweiz seit Jahren für moderne, wirksame und verantwortungsvolle Arbeitskulturen ein. Dazu gehören auch flexiblere Arbeitszeiten für qualifizierte Führungs- und Fachkräfte in bestimmten Branchen – hauptsächlich in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Beratung (wie Rechts-, Steuer, Unternehmens-, Management- und Kommunikationsberatung), Wirtschaftsprüfung oder Treuhand. Es ist unrealistisch, von gut bezahlten qualifizierten Fachkräften in solchen Branchen, die über ein hohes Mass an Autonomie verfügen, die Einhaltung regelmässiger und starrer Arbeitszeiten zu verlangen. Um die Arbeitsweise solcher Personen zu legalisieren, muss das Arbeitsgesetz angepasst werden. Neben dem 2016 initiierten Gesetzesweg wurde seit Winter 2020 eine Umsetzung über den Verordnungsweg geprüft. Aktuell laufen letzte Gespräche der Sozialpartner zur Finalisierung der Verordnungslösung um die Anliegen der Pa. Iv. Graber (16.414) umzusetzen. Siehe hierzu auch Geschäft (16.414) (Pa. Iv. Graber) am Ende dieses Sessionsberichts.

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