19. April 2022

Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz – EXPERTsuisse nimmt zum Bundesbeschluss-Entwurf über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Stellung

EXPERTsuisse unterstützt die Vorlage des Bundesrates zum neuen Artikel 129a der Bundesverfassung sowie dessen Übergangsbestimmungen und begrüsst eine Einschränkung der Vorlage auf grosse internationale Konzerne. Rein inländisch orientierte Unternehmen/KMU sind von der zukünftigen Mindestbesteuerung nicht betroffen. Damit wird auch der geltende schweizerische Steuerföderalismus ausserhalb der Mindestbesteuerung nicht tangiert, was zu begrüssen ist.

EXPERTsuisse empfiehlt in ihrer Stellungnahme, verschiedene Aspekte der zukünftigen Mindestbesteuerung anstatt in der Bundesverfassung erst auf Verordnungsstufe zu regeln sowie die föderale Kompetenzverteilung durch die geplante Umsetzung zu wahren. Da dem Bund Zusatzkosten entstehen, rechtfertigt dies, den Bund an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer teilweise partizipieren zu lassen.

Die Eröffnung der Vernehmlassung zu einer vorübergehenden Verordnung, die die Übergangsbestimmungen zur OECD/G20-Mindestbesteuerung konkretisieren wird, ist für August 2022 geplant.

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