17. April 2014

MWST – Bundesrat will den Vollzug bei ausländischen Unternehmen verbessern

16.04.2014

Der Bundesrat verlangt künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer Schweizer Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und dient der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement die Umsetzung der Massnahme an die Hand zu nehmen. Lesen Sie hier mehr darüber.

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