21. Juli 2022

Neuregelung der internationalen Unternehmensbesteuerung – Umsetzung der Mindestbesteuerung für grosse Unternehmensgruppen

137 Länder haben sich am 8. Oktober 2021 zur Umsetzung des Zwei-Säulen-Konzepts der OECD zur Neuregelung der internationalen Unternehmensbesteuerung bekannt. Säule 1 sieht eine Umverteilung von Gewinnbesteuerungsrechten von Ansässigkeits- hin zu Marktstaaten vor. Mit Säule 2 soll eine Mindestbesteuerung von 15 % für grosse Unternehmensgruppen eingeführt werden.

Die EU-weite Umsetzung geriet durch die Vetos von Polen und Ungarn ins Stocken, wodurch eine Einigung im ECOFIN unter französischer Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 nicht mehr möglich war. In der Schweiz erfolgt das Gesetzgebungsverfahren in mehreren Schritten:

  1. Die rechtliche Umsetzung der Mindestbesteuerung mittels Ergänzungssteuer erfolgt auf Grundlage einer Verfassungsänderung, zu der EXPERTsuisse im Rahmen der Vernehmlassung vom März 2022 Stellung genommen hat. EXPERTsuisse unterstützt den Vorschlag des Bundesrats und die Einschränkung der Vorlage auf grosse internationale Konzerne. Rein inländisch orientierte Unternehmen/KMU sind von der zukünftigen Mindestbesteuerung nicht betroffen, was gut ist. Wichtig bleibt, dass die Schweiz die Standortattraktivität für international operierende Unternehmen gezielt fördert, insb. für Forschung und Entwicklung. Die Botschaft wurde am 23. Juni 2022 publiziert.
  2. Die konkrete Ausgestaltung der Mindestbesteuerung wird in einer Übergangsphase mittels einer vom Bundesrat zu erlassenden Verordnung geregelt (Eröffnung Anhörung für August 2022 geplant; Inkrafttreten 1. Januar 2024), die danach durch ein Bundesgesetz abgelöst wird. EXPERTsuisse wird sich auch bei der Ausgestaltung der Details in die Anhörung einbringen und die Umsetzung eng verfolgen. Im Herbst plant EXPERTsuisse eine Veranstaltung für Kantone zum Thema «Qualified Refundable Tax Credits».

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