21. März 2014

Q&A Prüfung bei Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechts

Das neue Rechnungslegungsrecht ist auf den 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Für die Erstanwendung der neuen Rechnungslegungsbestimmungen besteht eine Übergangsfrist von zwei bzw. drei Jahren. Mit dem neuen Recht stellen sich auch zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung. Die Treuhand-Kammer möchte diese Fragen in loser Folge mit dem Q&A Prüfung bei Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechts aufgreifen und zu einer sicheren Rechtsanwendung beitragen.
Für Fragen zur Rechnungslegung als solche wird auf das Q&A Neues Rechnungslegungsrecht hingewiesen.

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