18. Mai 2020

Beurteilung des Gewinnverwendungsvorschlags unter der Optik der Liquidität – Frühzeitige Adressierung mit dem Verwaltungsrat empfehlenswert

Gegenstand der Abschlussprüfung (ordentliche wie auch eingeschränkte Revision) ist die Beurteilung der Gesetzes- und Statutenkonformität des Vorschlags des Verwaltungsrats über die Ergebnisverwendung. Diese Prüfung umfasst auch eine Beurteilung, ob die Unternehmung über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die geplante Dividende auszurichten. Hierbei ist auf den Zeitpunkt der Berichtsabgabe bzw. der geplanten Ausschüttung abzustellen.

In der gegenwärtigen Lage ist es denkbar, dass an der Generalversammlung vom ursprünglichen Gewinnverwendungsvorschlag abgewichen wird und etwa eine tiefere Dividende beschlossen werden soll. Dieser Fall ist – im Gegensatz zur Beschlussfassung über eine höhere Dividende, die insoweit nicht auf einer Beurteilung durch die Revisionsstelle im Revisionsbericht basiert – im Grundsatz durch die bereits erfolgte Prüfung der Revisionsstelle (mit)abgedeckt.

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