04. September 2015

EXPERTsuisse lehnt OAK-Regulierungsvorschlag ab und zeigt Gesamtkontext auf

Flächendeckendes Revisionsversagen, welches eine dringende und isolierte Regulierungsnotwendigkeit auszulösen vermag, ist nicht auszumachen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Weisungsentwurf der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) entschieden ab. Wir unterstützen jedoch strukturierte und langfristig wirksame Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Revisionsqualität. Diesbezüglich sehen wir im Bereich des Zulassungssystems grossen Aufholbedarf. Daher sind wir der Auffassung, dass die OAK gemeinsam mit der Revisionsaufsichtsbehörde, den Berufsverbänden sowie insbesondere auch den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer gemischten Arbeitsgruppe erörtern sollte, wie das Governance- und Aufsichtssystem im Vorsorgebereich zum Nutzen der Destinatäre weiterzuentwickeln ist. Die detaillierten Überlegungen finden Sie in unserer Stellungnahme.

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