18. Mai 2020

«DAC 6» – Meldepflichten für Steuerberater – Erste Meldungen bis Ende August – Auswirkungen auf CH-Berater in Abklärung

Mit der Richtlinie 2018/822 («DAC6») hat die EU zwingende Offenlegungspflichten für bestimmte Steuerplanungsmodelle mit EU-grenzüberschreitenden Elementen eingeführt. Dabei fallen grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle bereits seit 25. Juni 2018 (Datum des Inkrafttretens der Richtlinie) unter die Meldepflicht. Die EU hat dafür bestimmte Charakteristiken (sog. «Hallmarks») definiert, die auf potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle hinweisen und offengelegt werden müssen.

Die ersten Meldungen für den Zeitraum von 25. Mai 2018 bis 31. Juni 2020 (rückwirkende Anwendung) sind elektronisch bis 31. August 2020 im XML-Format einzureichen. Inwieweit Schweizer Berater von diesen Regelungen betroffen sind, ist Gegenstand von Abklärungen seitens EXPERTsuisse.

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