04. Oktober 2017

Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 8 auf 7.7 % ab 1. Januar 2018 – Nach Abstimmungs-Nein zur Altersvorsorge nun tiefere Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018

52.7% Nein-Stimmen kippten die Vorlage: Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 wurde vorletzten Sonntag mit einem knappen Volksmehr abgelehnt. Auch die damit verknüpfte Erhöhung der Mehrwertsteuer über die Zusatzfinanzierung der AHV ist mit 49,9 Stimmprozent gescheitert. Per 1. Januar 2018 sinken in der Folge der Normalsatz von 8% auf 7.7% und der Sondersatz von 3.8% auf 3.7%. Der reduzierte Satz, der beispielsweise bei Nahrungsmittel und Medikamenten Anwendung findet, bleibt auf 2.5%. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sollten rechtzeitig die notwendigen Anpassungen im Rechnungswesen vornehmen.

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