08. November 2021

Neues Berichtsmuster für Stichprobenkontrollen bei Bezügerinnen und Bezügern von Corona Erwerbsersatz – Berichterstattung erfolgt gemäss PS 950

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die AHV-Ausgleichskassen mit Schreiben vom Juni 2021 damit beauftragt, Stichprobenkontrollen bei Bezügern von Corona-Erwerbsersatz durchführen zu lassen. Die Berichtsvorlage gilt für die Prüfung bei Selbständigerwerbenden mit wesentlicher Einschränkung und bei Arbeitnehmenden in arbeitgeberähnlicher Stellung mit wesentlicher Einschränkung. Das Berichtsmuster steht in den Sprachen Deutsch und Französisch in der Fachbibliothek zum Download bereit.

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