01. September 2016

Neue Weisung der OAK BV zu „Anforderungen an Anlagestiftungen“

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat kürzlich die neue Weisung W - 01/2016 „Anforderungen an Anlagestiftungen“ erlassen (In Kraft: 1. September 2016). EXPERTsuisse hat sich bei der Ausarbeitung dieser Weisung intensiv eingebracht und konnte substanzielle Verbesserungen erwirken. Für die Gründung einer Anlagestiftung ist ein Prüfungsbericht eines staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmens erforderlich. Anhang 2 der Weisung beschreibt den Prüfungsauftrag für den Gründungsprüfer und enthält eine entsprechende Berichtsvorlage.

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