10. Oktober 2022

Anpassung Schweizer Prüfungshinweis 40 an die Schweizer Standards zur Abschlussprüfung 2022 – OAK BV erklärt PH 40 wie bis anhin für verbindlich

Basierend auf den aktualisierten «Schweizer Standards zur Abschlussprüfung» (SA-CH) 2022 hat EXPERTsuisse den Schweizer Prüfungshinweis (PH) 40 «Prüfung und Berichterstattung des Abschlussprüfers einer Vorsorgeeinrichtung» überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen im PH 40 werden im Fach-Newsletter vom 12. September 2022 beschrieben. Der aktualisierte PH 40 gilt für die Prüfung von Abschlüssen von Vorsorgeeinrichtungen für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2022 enden, kann jedoch freiwillig vorzeitig angewendet werden. Er wird wie bis anhin in den Sprachen Deutsch und Französisch auf der Website von EXPERTsuisse im Bereich Publikationen/Prüfungshinweise zur Verfügung gestellt.

Die OAK BV hat den überarbeiteten PH 40 mittels der Weisungen W-04/2013 für die Prüfung und Berichterstattung von Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, wiederum für verbindlich erklärt. Die revidierten Weisungen treten am 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten erstmals für die Prüfung und Berichterstattung zu Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2022 enden.

News & Newsarchiv

Im EXPERTsuisse Newsarchiv finden Sie alle Newsmitteilungen, Positionen & Stellungnahmen, Sessionsrückblicke, Medienmitteilungen und den Pressespiegel. Nutzen Sie nebst den Suchbegriffen auch die Möglichkeit der Filter um das gewünschte Resultat zu finden.