18. Mai 2020

Mehrwertsteuer – Haftung bei Fiskalvertretung

Die ESTV informiert in ihrer Mitteilung vom 10. Februar 2020 über die Vertreterhaftung im Bereich der Mehrwertsteuer: Führen Fiskalvertreter einen Auftrag gemäss den von der steuerpflichtigen Person zur Verfügung gestellten Informationen aus, können sie strafrechtlich nicht verfolgt werden. Vertreter haften nur dann solidarisch für hinterzogene Steuern, wenn sie vorsätzlich eine Widerhandlung begangen oder als Anstifter bzw. Gehilfe teilgenommen haben.

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