02. Oktober 2023

EXPERTsuisse begrüsst die Verlängerung der Verlustverrechnung – Stellungnahme von EXPERTsuisse

EXPERTsuisse begrüsst die Verlängerung der Verlustverrechnung auf zehn Jahre, dies auch im Sinne des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Aufbewahrungspflichten von zehn Jahren nach Art. 958f Abs. 1 OR.

Da sich eine Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode auf zehn Jahre bereits aus diesen Überlegungen ergibt, erscheint es jedoch sachfremd, die Erstreckung mit der Covid-19-Pandemie zu verquicken. Insofern plädieren wir dafür, die Erstreckung der Verlustverrechnungsperiode allgemein auf zehn Jahre ab Inkrafttreten auszuweiten.

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