11. Juni 2018

Erfolg für die Wirtschaft –

Unabhängigkeit bleibt auch bei Revisionen im KMU-Umfeld wichtig

2015 wurde der Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) neu aufgelegt. Auch bei eingeschränkten Revisionen schätzen die Empfänger des Prüfungsergebnisses (Aktionäre, Banken, Steuerbehörden, Lieferanten/Kunden, geprüftes Unternehmen), dass die Informationsvalidierung von unabhängiger Seite erfolgt. Genau diese Unabhängigkeit der Revisionsstelle wurde jedoch im Juni 2015 durch einen politischen Vorstoss in Frage gestellt. 

Der Bundesrat hatte noch im Jahr 2015 das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, zu prüfen, ob es im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht Handlungsbedarf gebe. Gemäss dem Ergebnisbericht der vom BJ beauftragten Experten sind die Anspruchsgruppen über alles gesehen mit dem aktuellen Stand der Bestimmungen zufrieden. Vor allem werden Aufweichungen der Unabhängigkeit sowie eine Abnahmeempfehlung auch bei der eingeschränkten Revision abgelehnt.
Seit Montag 4. Juni 2018 ist nun die Gefahr der Entwertung der eingeschränkten Revision vom Tisch. Die gesetzlichen Anforderungen an die eingeschränkte Revision werden nicht gesenkt. Der Ständerat hat die entsprechende parlamentarische Initiative abgelehnt, womit der Vorstoss erledigt ist. Die Mehrheit ist der Ansicht, die eingeschränkte Revision für KMU habe sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Mit einer Absenkung der gesetzlichen Anforderungen würde sie sich einer beratenden Dienstleistung annähern. Namentlich die Unabhängigkeit der Revisoren sei aber wichtig. Lesen Sie dazu mehr in den News des Parlaments

EXPERTsuisse begrüsst diese Entscheidung aus Bundesbern. Relevanz und Glaubwürdigkeit der eingeschränkten Revision können so auf hohem Niveau erhalten bleiben.

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