26. Dezember 2022

Vereinbarte Prüfungshandlungen zu Mindestlöhnen (GAV MEM-Industrie) – Update für Prüfungen ab dem 1. Januar 2023

Im Dezember 2018 haben wir erstmals über das Prüfungsvorgehen bei der Prüfung der Einhaltung der Mindestlöhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie orientiert.

Die Mindestlöhne gem. GAV MEM werden auf den 1. Januar 2023 aufgrund der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) in allen Regionen leicht erhöht (+3%).

Somit sind die Löhne ab 1. Januar 2023 im GAV MEM die Folgenden:
Region A CHF 4 063 x 13 = CHF 52 819
Region B CHF 3 799 x 13 = CHF 49 387
Region C CHF 3 639 x 13 = CHF 47 307

Wir verweisen diesbezüglich nochmals auf den Musterbericht von EXPERTsuisse, welcher in diesen Fällen Anwendung findet. An diesem hat sich die Prüfung zu orientieren.

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