19. Januar 2022

Kanton Zürich eröffnet fünfte Runde für Covid-19-Härtefallhilfen – Frist für Einreichung des Gesuchs ist der 30. Januar 2022

Härtefallbeiträge an Firmen gab es bis anhin für ungedeckte Kosten, die als Folge der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis am 30. Juni 2021 eingetreten waren. Nun könnten Unternehmen auch für ungedeckte Kosten im zweiten Halbjahr 2021 ein Gesuch stellen. Voraussetzung ist, dass sie die Höchstgrenze mit früheren Beiträgen aus dem Covid-19-Härtefallprogramm noch nicht erreicht haben. Die Verlängerung ist die Folge einer Änderung der Covid-19-Härtefallverordnung durch den Bundesrat. Sie ermöglicht es den Kantonen ebenfalls, den Betrachtungszeitraum bis zum 31. Dezember 2021 auszudehnen.

An den Voraussetzungen für Covid-19-Härtefallhilfen sowie an den bisherigen Höchstgrenzen ändert sich nichts: Für Unternehmen mit weniger als 5 Mio. CHF Umsatz sind das 20% vom durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2018 und 2019. Für grössere Unternehmen ist die Höhe unter anderem von der Branche abhängig.

Gesuche für die fünfte Zuteilung können bis am 30. Januar 2022 eingereicht werden. Die genauen Bedingungen, einzureichende Unterlagen und der Link zum Gesuchsportal finden sich unter zh.ch/haertefall.

EXPERTsuisse hat kürzlich ein Q&A-Dokument zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Abschlussprüfung veröffentlicht, in welchem in den Kapiteln 4.2 und 8 auch Covid-19-Härtefallgelder thematisiert werden. Fachtechnische Fragen zu Covid-19 aus Sicht der Rechnungslegung werden im Q&A zum OR-Rechnungslegungsrecht in Kapitel 11 behandelt. Mitglieder von EXPERTsuisse haben gratis Zugang zum Q&A-Bereich auf der Website; Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, ein Fachabonnement zu lösen, um Zugriff auf die Q&A-Dokumente und andere wertvolle Arbeitshilfen und Mustervorlagen von EXPERTsuisse zu bekommen.

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