23. November 2016

Weisungen der OAK BV betreffend „Qualitätssicherung in Revision nach BVG“ – EXPERTsuisse konnte eine massive Strukturbereinigung verhindern

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat am 7. November 2016 Weisungen zur „Qualitätssicherung in der Revision nach BVG“ veröffentlicht und definiert damit Mindestanforderungen an die Revisionsstellen. So muss der leitende Revisor inskünftig pro Kalenderjahr im Minimum 50 verrechenbare Prüfstunden für vom Geltungsbereich erfasste Einrichtungen der beruflichen Vorsorge nachweisen. Weiter muss er den Nachweis erbringen, dass er während mindestens vier Stunden pro Kalenderjahr an BVG-spezifischen Weiterbildungen teilgenommen hat. Die Weisungen treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft und haben eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die Bestimmungen sind damit erstmals für das Kalenderjahr 2019 einzuhalten.

 

Mit diesen Weisungen hat sich die OAK BV nun deutlich von ihrer ursprünglich sehr viel weiter gehenden Forderung distanziert. EXPERTsuisse konnte sich hier erfolgreich einbringen. Stossend bleibt jedoch, dass die OAK BV mit den nun vorliegenden Weisungen an ihrem grundsätzlichen Vorhaben festgehalten hat. EXPERTsuisse hätte es begrüsst, wenn die OAK BV ihre Anliegen in die aktuellen Abklärungen des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes betreffend grundsätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsicht eingebracht hätte. In diesem Zusammenhang hat EXPERTsuisse ihre eigenen Überlegungen bezüglich einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung im Segment der Pensionskassenprüfungen eingebracht.

News & Newsarchiv

Im EXPERTsuisse Newsarchiv finden Sie alle Newsmitteilungen, Positionen & Stellungnahmen, Sessionsrückblicke, Medienmitteilungen und den Pressespiegel. Nutzen Sie nebst den Suchbegriffen auch die Möglichkeit der Filter um das gewünschte Resultat zu finden.