20. Dezember 2022

Rückblick auf die Wintersession 2022 – Ein für den Wirtschaftsstandort Schweiz sehr wichtiges Dossier betrifft die Umsetzung des OECD/G20-Projekts über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

Im Fokus der diesjährigen Wintersession standen die Ersatzwahlen in den Bundesrat. Am 7. Dezember wurden Albert Rösti und Elisabeth Baume-Schneider als Nachfolger von Bundesrat Ueli Maurer und Bundesrätin Simonetta Sommaruga bestimmt. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche standen zudem u.a. folgende Geschäfte im Zentrum:

Ein für den Wirtschaftsstandort Schweiz sehr wichtiges Dossier betrifft die Umsetzung des OECD/G20-Projekts über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036). EXPERTsuisse unterstützt die Vorlage des Bundesrates zum neuen Artikel 129a der Bundesverfassung sowie dessen Übergangsbestimmungen und begrüsst eine Einschränkung der Vorlage auf grosse internationale Konzerne. Rein inländisch orientierte Unternehmen/KMU sind von der zukünftigen Mindestbesteuerung nicht betroffen. Damit wird auch der geltende schweizerische Steuerföderalismus ausserhalb der Mindestbesteuerung nicht tangiert, was zu begrüssen ist. Das Parlament hat die Vorlage in der Wintersession verabschiedet und bleibt auf der Aufteilung 25% (Bund): 75% (Kantone) der Mehreinnahmen durch die Zusatzsteuer.

Änderung des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz 21.039): Die Reform des regionalen Personenverkehrs sowie der Rechnungslegung im subventionierten öffentlichen Verkehr bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren. Mit der Vorlage sollen unter anderem auch Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert werden. Diese ergänzen die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Nachgang zum «Fall Postauto» bereits ergriffenen Massnahmen (insb. Richtlinie «Spezialprüfung Subventionen»). EXPERTsuisse begrüsst die Massnahmen und empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. In der Wintersession konnten die letzten Differenzen (namentlich zur Lockerung des Gewinnverbots) bereinigt werden.

Zudem setzt sich EXPERTsuisse im Rahmen der allianz denkplatz schweiz seit Jahren für moderne, wirksame und verantwortungsvolle Arbeitskulturen ein. Dazu gehören auch fexiblere Arbeitszeiten für qualifizierte Führungs- und Fachkräfte. Es ist nicht zeitgemäss, von gut bezahlten, hochqualifizierten Fachkräften, die über ein hohes Mass an Autonomie verfügen, die Einhaltung regelmässiger und starrer Arbeitszeiten zu verlangen. Um die Arbeitsweise solcher Personen zu legalisieren, muss das Arbeitsgesetz angepasst werden. Neben dem 2016 initiierten Gesetzesweg (Pa. Iv. Graber (16.414)) wurde seit Winter 2020 eine Umsetzung über den Verordnungsweg geprüft. Nun ist der Bundesrat zusammen mit dem SECO gefordert, zeitnah eine Lösung in Kraft zu setzen.

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