18. März 2022

Rückblick auf die Frühjahrssession 2022 – EXPERTsuisse setzt sich im Rahmen der allianz denkplatz schweiz seit Jahren für moderne, wirksame und verantwortungsvolle Arbeitskulturen ein.

In der Frühjahrssession standen aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche folgende Geschäfte im Fokus:

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) soll verhindert werden, dass Schuldner (Unternehmen) das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so Gläubiger schädigen und andere Unternehmen auf unlautere Weise konkurrenzieren. Der Nationalrat ist dem Ständerat in der Herbstsession gefolgt und hat der Gesetzesvorlage zugestimmt. EXPERTsuisse teilt das Anliegen, dass es unmittelbaren Handlungsbedarf zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen gibt und begrüsst die im Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses vorgeschlagenen Massnahmen als zeitnahe Aktionen. In der Frühjahrssession konnte die letzte Differenz bereinigt werden. Die kleine Kammer hat sich bei der Frage, ob staatliche Gläubiger künftig auf Konkurs betrieben werden müssen, oder ob – wie von der grossen Kammer gefordert – eine Betreibung auf Pfändung weiterhin zulässig sein soll, durchgesetzt. Der Mehrheit-Vorschlag der RK-S, nach dem die Jahresrechnungen alle zwei Jahre dem Handelsregister unterbreitet werden sollen, konnte sich im Parlament nicht durchsetzen, was EXPERTsuisse begrüsst. Dieser Vorschlag hätte einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand geschaffen, mit fragwürdigem Nutzen. Breite Unterstützung – auch von EXPERTsuisse – findet die Neuerung, wonach der Verzicht auf die Eingeschränkte Revision (Opting out) nicht mehr rückwirkend erfolgen kann.

EXPERTsuisse setzt sich im Rahmen der allianz denkplatz schweiz seit Jahren für moderne, wirksame und verantwortungsvolle Arbeitskulturen ein. Dazu gehören auch Fexiblere Arbeitszeiten für qualifizierte Führungs- und Fachkräfte in bestimmten Branchen – hauptsächlich in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Beratung (wie Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- und Kommunikationsberatung), Wirtschaftsprüfung oder Treuhand. Es ist unrealistisch, von gut bezahlten qualifizierten Fachkräften in solchen Branchen, die über ein hohes Mass an Autonomie verfügen, die Einhaltung regelmässiger und starrer Arbeitszeiten zu verlangen. Um die Arbeitsweise solcher Personen zu legalisieren, muss das Arbeitsgesetz angepasst werden. Die Mitglieder der Wirtschafts- und Abgabekommission vom Ständerat (WAK-S) haben an ihrer Sitzung vom 3. Februar 2022 nun entschieden, eine Anpassung des Gesetzes wieder in Angriff zu nehmen, um gewissen Personengruppen selbstbestimmtes Arbeiten zu ermöglichen. Dies ist wichtig, da der in den letzten 2 Jahren geprüfte Verordnungsweg die Anliegen der Pa. Iv. Graber (16.414) bisher nicht umsetzten konnte. Siehe hierzu auch Geschäft (16.414) (Pa. Iv. Graber) am Ende dieses Sessionsberichts.

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