25. Januar 2019

Neue Stellungnahme zur Rechnungslegung – RS20 – Buchführung in Outsourcing-Verhältnissen

Immer mehr Unternehmen lagern ihre Buchhaltung an einen externen Dienstleister oder in eine Cloud aus. Hierbei gilt es zu prüfen, ob die allgemein gültigen Ordnungsmässigkeits- und Sicherheitsanforderungen beachtet werden.


RS 20 konkretisiert die aus Art. 957a Abs. 2 OR resultierenden Anforderungen an die ordnungsmässige Buchführung bei der Inanspruchnahme von rechnungslegungsrelevanten Dienstleistungen einschliesslich Cloud Computing. Sie erläutert die Auslagerung rechnungslegungsrelevanter Tätigkeiten unter Berücksichtigung des Cloud Computings und gibt einen Überblick über die Risiken und zu implementierenden Schlüsselkontrollen beim Outsourcing. Schweizer Stellungnahmen zur Rechnungslegung (RS) haben den gleichen Verbindlichkeitsgrad wie Schweizer Prüfungshinweise (PH), d.h. die Anwendung wird empfohlen, sie ist jedoch nicht verpflichtend.


RS 20 gilt ab dem 1. Juli 2019 mit Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Anwendung und wird in den Sprachen Deutsch und Französisch publiziert.

Eine Schulung der RS 20 erfolgt u.a. im Forum «IT-Themen in der Wirtschaftsprüfung» am 4. Juni 2019 in Bern.

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