17. Dezember 2021

Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) tritt ab 2022 in Kraft – EXPERTsuisse-Mitglieder sorgen für mehr Transparenz und Vertrauen

Mit der Einführung des Gegenvorschlags hat sich die Schweiz entschieden, einen bedeutungsvollen Schritt zu machen hinsichtlich Unternehmensverantwortung und -berichterstattung. Der Bundesrat hat nun die allerseits erwartete finale Verordnung Anfang Dezember veröffentlicht.

Die neuen Bestimmungen des ausgewogenen Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) werden definitiv bereits ab 2022 in Kraft treten und erstmals auf das Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden. Diese verlangen von börsenkotierten Unternehmen als auch nichtkotierten Finanzdienstleistern ab 500 Mitarbeitenden bestimmte Berichterstattungspflichten. Damit erhält die Schweiz eine international abgestimmte Regulierung im Bereich der Nachhaltigkeit und legt damit die Grundlage für ein umfassendes ESG-Reporting.

Bei der nichtfinanziellen Berichterstattung ist in der Schweiz keine Prüfpflicht vorgesehen, jedoch verlangt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU ab 2023 für betroffene Unternehmen eine externe Überprüfung. U.a. aufgrund von grenzüberschreitenden Unternehmensgruppen dürfte in der Praxis auch in der Schweiz eine Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung ohne gesetzliche Pflicht in der Schweiz zunehmend gefragt sein. Zudem dürften vergleichbare Sorgfaltspflichten auch bei EU-Marktzugangsfragen eine Rolle spielen.

Die Details zu diesen spezifischen Pflichten hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe geregelt. Der Gegenvorschlag zur KVI beinhaltet eine verpflichtende externe Prüfung des Compliance Management System bzgl. Konfliktmineralien. Unternehmen (inkl. KMU), die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die offensichtlich unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden, fallen unter die Sorgfaltspflicht. Mit der Regelung zur Kinderarbeit geht die Schweiz einen Schritt weiter als die EU, die spezifische Sorgfaltspflichten bisher nur für den Bereich der sogenannten Konfliktmineralien kennt.

Prüfungen des Compliance Management Systems dürfen nur Prüfungsgesellschaften mit einer Zulassung als «Revisionsexperte» bei der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) durchführen. Dies stellt eine hohe Qualität der Prüfungshandlungen sicher und schafft Vertrauen in Wirtschaft und Gesellschaft. Für die Prüfungsbranche bedeutet dies, dass somit, dass spätestens ab dem Jahr 2024 entsprechende Prüfungen durchgeführt werden. Gemäss der finalen Verordnung sind Unternehmen, die sich bereits an international anerkannte gleichwertige Regelwerke halten, von der Sorgfaltspflicht befreit.

In der Praxis muss nun der Verwaltungsrat rasch klären, ob sein Unternehmen in den Anwendungsbereich der neuen Regeln fällt. Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Vorschriften brauchen Unternehmen qualifizierte Mitarbeitende, die die Verbindung zwischen den finanziellen und nichtfinanziellen Leistungen resp. Informationen auch in der Berichterstattung in Zusammenhang bringen können. Für die Wirtschaft ist es eine Chance, die Glaubwürdigkeit ihrer Geschäftstätigkeit zu stärken. Die Hauptgründe dafür sind Transparenz gegenüber Investoren, Regulatoren und weiteren Stakeholdern sowie die Verbesserung interner Prozesse, Verringerung des Risikos für den Verwaltungsrat und umfassende Informationsgrundlagen für Management- und Investitionsentscheidungen.

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