30. März 2020

Corona-News: COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung: Regelung für die Vergabe von Notkrediten – Rettungspaket für Unternehmen mit Liquiditätsengpässen

Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10% ihres Jahresumsatzes bis max. 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen.

Antragsberechtigt sind u.a. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, welche vor dem 1. März 2020 gegründet worden sind, sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation befinden und aufgrund der COVID-19-Pandemie hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sind.

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