09. September 2015

Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt (FAR) im Baugewerbe – Gastbeitrag der Stiftung FAR

Das Bauhauptgewerbe hat sich nach dem Landesmantelvertrag (LMV) sowie dem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt (GAV FAR) zu richten. Dies birgt in der Abwicklung des Finanz- und Rechnungswesens einige leider wenig bekannte Eigenheiten. Die Stiftung FAR ist für die Umsetzung des GAV FAR verantwortlich und möchte nachfolgend auf einen wichtigen Aspekt hinweisen.

 

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