12. September 2019

Prüfungstiefe im Kontext einer Kapitalerhöhung bei Vorliegen eines Opting-outs – Hinweis zur Handhabung durch Handelsregisterämter

Es ist im Berufsstand unbestritten, dass die Kapitalerhöhung an sich gemäss Art. 652d Abs. 2 OR mit positiver Zusicherung bestätigt werden muss. Eine entsprechende Berichtsvorlage findet sich im Schweizer Prüfungshinweis (PH) 10 von EXPERTsuisse.

Hingegen stellt sich die Frage welche Anforderung an die Prüfungstiefe der zugrunde liegenden Jahresrechnung im Fall eines Opting-out bzw. an die Zwischenbilanz – sofern der letzte Bilanzstichtag mehr als 6 Monate zurück liegt – zu stellen ist.

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