21. Juli 2022

Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen – Fazit nach der ersten Überprüfungsperiode

Am 1. Juli 2020 ist die Revision des Gleichstellungsgesetzes in Kraft getreten. Damit sollte die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit umgesetzt werden. Grössere Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden wurden verpflichtet, eine interne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Diese Lohngleichheitsanalyse musste durch eine unabhängige Stelle überprüft werden, u.a. konnte diese Überprüfung ein zugelassenes Revisionsunternehmen vornehmen. Voraussetzung ist die Teilnahme des leitenden Revisors/der leitenden Revisorin an einer Ausbildung zur Prüfung der Lohngleichheitsanalyse, welche u.a. von EXPERTsuisse durchgeführt worden ist. Insgesamt haben in den letzten 24 Monaten rund 770 Personen diese Ausbildung bei EXPERTsuisse absolviert. Die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erfolgte durch Prüfungsgesellschaften in Form einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit dem Ziel der Abgabe einer begrenzten Prüfungssicherheit. Das Ergebnis muss den Mitarbeitenden innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Überprüfung mitgeteilt werden. Börsennotierte Firmen müssen zudem die Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.

Sollte Lohndiskriminierung durch die Lohnanalyse aufgedeckt werden, sind keinerlei Sanktionen im Bundesrecht vorgesehen, sondern lediglich eine Wiederholung des Prozesses innerhalb von vier Jahren. Zeigt die erste Prüfung, dass die Lohnanalyse keine unerklärbaren Lohndifferenzen ausweist, wird das Unternehmen von einer weiteren Analysepflicht befreit. Dennoch sollten Unternehmen dieses Thema weiterhin oben auf die Agenda setzen, um in Zeiten des Fachkräftemangels im Wettbewerb um die besten Talente bestehen zu können.

Kürzlich hatte EXPERTsuisse die Gelegenheit, die ersten Erfahrungen mit der Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen in einer Anhörung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats zu teilen. Gemäss einer nicht repräsentativen Umfrage bei Prüfungsunternehmen hat ein Grossteil der überprüften Unternehmen die Lohngleichheitsanalyse formell korrekt durchgeführt. Nur in wenigen Fällen wurde diese nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt.

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