31. März 2016

Lockerung der Regulierung bei der Aufsicht über ausländische Revisionsgesellschaften – Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes geplant

Der Ständerat hat kürzlich einer Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes zugestimmt. Die RAB soll ausländische Revisionsorgane nur noch dann beaufsichtigen, wenn börsenkotierte Anleihen ausgegeben werden. Bei nicht börsenkotierten Anleihen entfällt die Zuständigkeit.

Bis anhin galt, dass Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt auch dann geschützt werden müssen, wenn das Unternehmen, in das sie investieren, seinen Sitz im Ausland hat. Im Interesse des Kapitalmarkts soll diese Aufsichtspflicht nun gelockert werden.

Nach geltendem Recht unterstehen der Schweizer Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auch Revisionsorgane ausländischer Unternehmen, welche auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihensobligationen ausgeben. Ausgenommen von dieser Regelung waren Revisionsunternehmen, die einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde unterstellt sind oder wenn in der Schweiz angebotene Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, die über ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen verfügt.Trotz dieser Ausnahmen ist die Regelung für ausländische Firmen immer noch zu rigid, was in Folge die Attraktivität des Schweizer Kapitalmarkts mindert. Der Bundesrat hat daher eine Lockerung der Regulierung vorgeschlagen: Die RAB soll ausländische Revisionsorgane nur noch dann beaufsichtigen, wenn börsenkotierte Anleihen ausgegeben werden. Bei nicht börsenkotierten Anleihen wäre sie nicht mehr zuständig.

Gibt es im betreffenden Land keine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde, können die Revisionsunternehmen künftig eine Schweizer Zulassung beantragen. Alternativ könnten die Investoren auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen werden. Schliesslich soll auf die Aufsicht über Revisionsstellen ausländischer Tochtergesellschaften betroffener Unternehmen verzichtet werden.
Der Ständerat hiess die Vorschläge des Bundesrats ohne Diskussion und Gegenstimme gut. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. EXPERTsuisse begrüsst die geplante Lockerung.

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