10. September 2019

Bitcoin und Initial Coin Offerings (ICOs) in der Schweizer Rechnungslegung – Gemeinsame Position von EXPERTsuisse und Crypto Valley Association (CVA)

Mit der zunehmenden Verbreitung von Kryptowährungen wachsen Fragen zu ihrer handelsrechtlichen Verbuchung. EXPERTsuisse und Crypto Valley Association (CVA) stehen diesbezüglich in engem Austausch zu Fragen der OR-Rechnungslegung von Bitcoins und ICOs.

Die wichtigsten Fragen werden in den «Q&A zum OR-Rechnungslegungsrecht» beantwortet, welches in Kapitel 10 «Spezialthemen» um Fragen zur Behandlung von Bitcoin aus Sicht des Halters sowie um Fragen zur Verbuchung von ICOs mit Zuteilung von Utility Token bzw. mit Zuteilung von Asset Token ergänzt worden ist.

Lesen Sie die ganze Fach-News mit den Spezialthemen:

  • Ausweis von Bitcoin in der Bilanz aus Sicht des Halters – Wertschriften, Vorräte oder immaterielle Aktiven
  • Buchhalterische Erfassung eines ICOs mit Zuteilung von Utility Token
  • Buchhalterische Erfassung eines ICOs mit Zuteilung von Asset Token

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