21. Januar 2015

Das neue Rechnungslegungsrecht

Musterabschluss in DE/FR/IT und Übersicht zu den Neuerungen im HWP 2014

Das neue Rechnungslegungsrecht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren müssen nun von allen buchführungs- und rechnungslegungspflichtigen Unternehmen in der Schweiz für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, die Bestimmungen zum Einzelabschluss angewendet werden. Die Treuhand-Kammer hat bereits während der Übergangsfrist mit dem neuen HWP-Band „Buchführung und Rechnungslegung“ per Juni 2014 den Anwendern und Prüfern eine praxisorientierte Hilfestellung für die Vorbereitungsarbeiten an die Hand gegeben. Die Neuerungen im HWP-Band „Buchführung und Rechnungslegung“ (2014), welche sich im Vergleich zum bisherigen HWP-Band 1 (2009) ergeben, sind als Orientierungshilfe zur Erstanwendung in einer Übersicht zusammengetragen.

Exklusiv für Mitglieder der Treuhand-Kammer und für die Abonnenten des Fachabonnements stellt die Treuhand-Kammer als weitere Hilfestellung einen Musterabschluss zum neuen Rechnungslegungsrecht in Excel-Format in den Sprachen Deutsch / Französisch / Italienisch zur Verfügung. Zur konkreten Abschlusserstellung nach neuem Rechnungslegungsrecht führt die Treuhand-Kammer in der zweiten Jahreshälfte 2015 zudem ein Tagesseminar durch. Neu auftretende Fachfragen werden wie bisher fortlaufend im Q&A Neues Rechnungslegungsrecht aktualisiert. 

Als Nicht-Mitglied der Treuhand-Kammer können Sie ebenfalls von diesen nutzenstiftenden Dienstleistungen profitieren: einfach auf unserem Webshop das Fachabonnement der Treuhand-Kammer abonnieren und Sie können direkt sämtliche Fachinformationen einsehen.

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