20. September 2016

Qualitätssicherung in Einzelpraxen – Verlängerung der Übergangsfrist

Der Bundesrat hat am 16. August entschieden, dass die bestehende Übergangsfrist für den Anschluss an das Peer Review-System für Einzelpraxen um ein weiteres Jahr auf den 1. September 2017 verlängert und die Revisionsaufsichtsverordnung entsprechend angepasst wird. Von dieser Verlängerung betroffen sind Einzelpraxen, welche ausschliesslich eingeschränkte Revisionen und mithin keine gesetzlichen Spezialprüfungen durchführen. Alle anderen Revisionsunternehmen sind letztlich bereits durch die Verordnung 1/2014 der RAB zur Qualitätssicherung (nach QS 1) verpflichtet. Mit der Fristverlängerung soll Zeit gewonnen werden, um im nächsten Schritt im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung die ersatzlose Streichung des Peer Review-Systems vorzuschlagen, so dass künftig sämtliche Einzelpraxen ein (internes) Qualitätssicherungssystem zu betreiben haben.

EXPERTsuisse gibt die Fristverlängerung an die als Einzelpraxis organisierten Mitgliedunternehmen, die ausschliesslich eingeschränkte Revisionen und mithin keine gesetzlichen Spezialprüfungen durchführen, weiter. Der Vorstand von EXPERTsuisse hat dies an seiner Sitzung vom 27. Juni 2016 - unter dem Vorbehalt des entsprechenden Bundesratsbeschlusses, der nun vorliegt - entschieden. Die bisherige verbandsrechtlich gewährte Übergangsfrist zur Einführung des Qualitätssicherungsstandards QS 1 für die als Einzelpraxis organisierten Mitgliedsunternehmen wird somit für die erwähnten Revisionsunternehmen ebenfalls um ein Jahr verlängert. 

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