08. Februar 2024

Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung : EXPERTsuisse bedauert, dass notwendige Ausführungsbestimmunen zum teilrevidierten MWSTG nicht vorgesehen wurden - Stellungnahme von EXPERTsuisse

Der Vorentwurf der MWSTV regelt sehr wenig im Zusammenhang mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG). Anstelle von notwendigen Detailausführungen zum teilrevidierten MWSTG wurden andere Bestimmungen wie insb. zur Saldobesteuerung und der Ausweitung des Meldeverfahrens auf bar bezahlten Einzeltransaktionen aufgenommen. Die fehlenden Ausführungsbestimmungen führen zu Rechtunsicherheit.

Die Kernanliegen von EXPERTsuisse können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Verzicht auf nicht notwendige Änderungen bei der Saldo- und Pauschalsteuer.
  2. Der Handel mit Emissionszertifikaten enthält zu viele gesetzliche Ungereimtheiten und soll daher von der Inkraftsetzung ausgeklammert werden.
  3. Die Plattformbesteuerung benötigt verschiedene, wichtige Präzisierungen, wie der Beginn des Inlandkonnex’ bei Distanzlieferungen aus dem Ausland, der Nachweis der Steuerbefreiung eines Händlers und der Abzug fiktiver Vorsteuern/Margenbesteuerung bei inländischen Warenlieferungen durch Nicht-Steuerpflichtige.
  4. Reisebüros und Reisedienstleistungen benötigen eine Definition.
  5. Art. 104a MWSTV ist nicht ausgegoren und würde bedeutenden Kollateralschaden anrichten. Es sollte auf dieses neue Meldeverfahren verzichtet werden.

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