17. Dezember 2015

Neue Q&A zu Offenlegungs- und Transparenzvorschriften für Schweizer Kapitalgesellschaften

Mit der Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d‘action financière (GAFI), sind per 1. Juli 2015 neue Offenlegungs- und Transparenzvorschriften für Schweizer Kapitalgesellschaften in Kraft getreten.

Unter dem neuen Recht (Art. 697i ff. OR) müssen Personen, die nach dem 1. Juli 2015 Inhaberaktien einer nicht kotierten Gesellschaft erwerben, eine Meldung an die Gesellschaft vornehmen. Zudem müssen Personen, die nach dem 1. Juli 2015 Aktien (Inhaber- oder Namenaktien) bzw. Stammanteile einer nicht kotierten Gesellschaft erwerben und den Schwellenwert von 25 % des Aktien- bzw. des Stammkapitals oder der Stimmen erreichen oder überschreiten, der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigte natürliche Person melden.

Die Kommission  für Wirtschaftsprüfung von EXPERTsuisse hat zu diesem Thema ein Q&A-Dokument ausgearbeitet, welches ausgewählte Fragen und Antworten zu den Auswirkungen von Art. 697i ff. OR auf die Prüfung erläutert.

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