14. März 2014

Q&A – FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM NEUEN RECHNUNGSLEGUNGSRECHT

Das neue Rechnungslegungsrecht im Obligationenrecht (OR) ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Für die Erstanwendung der neuen Bestimmungen besteht eine Übergangsfrist von zwei bzw. drei Jahren.

Durch die Einführung einer neuen Ordnung, welche die Rechnungslegung in Abhängigkeit der Unternehmensgrösse ausgestaltet, ergeben sich zahlreiche Anwendungsfragen.
Die Treuhand-Kammer möchte diese Fragen in loser Folge mit einem Q&A-Dokument aufgreifen und zu einer sicheren Rechtsanwendung beitragen.

Das Dokument stellt damit ein "lebendes" Dokument und eine Arbeitshilfe dar. Die hier gemachten Aussagen entsprechen der Meinung der Fachkommissionen der Treuhand-Kammer zum Zeitpunkt der Publikation des Dokumentes.

Das bereits bestehende Dokument vom 7. Januar 2013 wurde per 14. Februar 2014 substanziell erweitert.

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