18. Mai 2020

Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen – Berichtsmuster und weitere Unterstützungsmaterialien

Die Änderungen im Gleichstellungsrecht treten per 1. Juli 2020 in Kraft, so dass die betroffenen Unternehmen bis spätestens Ende Juni 2021 eine erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen. Die gesetzlich verlangte formelle Überprüfung dieser betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse erfolgt nach Massgabe von PS 950.

Bitte beachten Sie, dass der mit der Leitung des Mandats beauftragte Prüfer im Vorfeld und einmalig eine fachspezifische Weiterbildung in diesem Bereich absolvieren muss. EXPERTsuisse bietet entsprechende vom Eidg. Gleichstellungsbüro akkreditierte Weiterbildungen an.

EXPERTsuisse hat für diese Prüfung folgende Vorlagen und Arbeitshilfen für den Berufsstand entwickelt.

News & Newsarchiv

Im EXPERTsuisse Newsarchiv finden Sie alle Newsmitteilungen, Positionen & Stellungnahmen, Sessionsrückblicke, Medienmitteilungen und den Pressespiegel. Nutzen Sie nebst den Suchbegriffen auch die Möglichkeit der Filter um das gewünschte Resultat zu finden.