17. April 2014

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)

Die Treuhand-Kammer erachtet die im Entwurf zum FinfraG für die "Nichtfinanziellen-Gegenparteien" vorgeschlagene Lösung zur Anzeigepflicht an das Eidg. Finanzdepartement über die Revisionsstelle als nicht zielführend.

Finden Sie hier die Stellungnahme der Treuhand-Kammer inkl. Beilage

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