06. Januar 2021

Vereinbarte Prüfungshandlungen zu Mindestlöhnen (GAV MEM-Industrie) – Update für Prüfungen ab dem 1. Januar 2021

Im Dezember 2018 haben wir über das Prüfungsvorgehen bei der Prüfung der Einhaltung der Mindestlöhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie orientiert.
Die Mindestlöhne gem. GAV MEM werden auf den 1. Januar 2021 aufgrund des negativen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) nicht erhöht bis auf die Region C, dessen Mindestlöhne wie im GAV vorgesehen jeweils jährlich um CHF 30 steigen.

Somit sind die Löhne ab 1. Januar 2021 im GAV MEM die Folgenden:

Region A     CHF 3 897 x 13 = CHF 50 661
Region B     CHF 3 644 x 13 = CHF 47 372
Region C     CHF 3 431 x 13 = CHF 44 603

Wir verweisen diesbezüglich nochmals auf den Musterbericht von EXPERTsuisse, welcher in diesen Fällen Anwendung findet. An diesem hat sich die Prüfung zu orientieren.

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