20. Juli 2018

Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen – Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt die Verbuchungspraxis für Beteiligungserträge gemäss Schweizer HWP

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) definiert in ihrer neuesten Mitteilung «Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen» die Voraussetzungen der ordnungsgemässen Verbuchung vereinnahmter Dividenden im Konzernverhältnis für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 25 Absatz 1 Verrechnungssteuergesetz (VStG) und für die Durchführung des Meldeverfahrens gemäss Artikel 26a Verrechnungssteuerverordnung (VStV). Sie bestätigt die Verbuchungspraxis gemäss Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP): Verbuchung des Beteiligungsertrags bei der Muttergesellschaft als transitorisches Aktivum in dem Geschäftsjahr, in dem ihn die Tochtergesellschaft erwirtschaftet mit anschliessender Rückbuchung bei Eröffnung der Buchhaltung des folgenden Geschäftsjahres und erfolgswirksamer Verbuchung des definitiven Beteiligungsertrags im Zeitpunkt der Fälligkeit.

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