21. Juli 2022

Sanktionen gegen Russland und Belarus – Verbot der Erbringung von Revisions- und Beratungsdienstleistungen für bestimmte Unternehmen

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 beschlossen, das sechste Sanktionspaket der EU gegenüber Russland und Belarus zu übernehmen. Im Finanzbereich ist neu die Erbringung von Revisions- und Beratungsdienstleistungen für bestimmte Unternehmen verboten. Konkret verbietet Art. 28e Abs. 1 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine neu die direkte und indirekte Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, einschliesslich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung, sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung für die Regierung der Russischen Föderation oder in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen.

Gewisse klar abgegrenzte Dienstleistungen sind gemäss Art. 28e Abs. 2 der Verordnung von diesem Verbot ausgenommen. Zudem kann das SECO nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen des EDA und des EFD Ausnahmen vom Verbot für Dienstleistungen bspw. im humanitären Bereich bewilligen.

Wir empfehlen, vor einer Mandatsannahme, die im Schweizer Leitfaden zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung von EXPERTsuisse (QS-Leitfaden) enthaltenen Checklisten zur Mandatsannahme bzw. -fortführung beizuziehen, um eine Risikoeinstufung vornehmen und über Annahme oder Ablehnung eines konkreten Mandats entscheiden zu können.

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