25. Februar 2014

Berufliche Vorsorge – Zulassung von unabhängigen Vermögensverwaltern und diesbezügl. Prüfungspflicht

Als Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge werden Personen von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) zugelassen, die im Rahmen einer Gewährsprüfung gewisse betriebliche, fachliche und persönliche Voraussetzungen nachweisen können.
In diesem Zusammenhang haben Gesuchsteller, die eine Zulassung bei der OAK-BV beantragen, einen zugelassenen Revisionsexperten mit der Prüfung u.a. der betrieblichen Organisation zu beauftragen. Die Rechtsgrundlage findet sich in der OAK-BV Weisung 01/2014. Details zum Prüfungsauftrag sowie den Musterprüfungsbericht finden Sie hier. Prüfung und Berichterstattung erfolgen insoweit nach den Vorgaben von PS 950 der Treuhand-Kammer.

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