02. September 2015

Anpassung der Bestimmungen zur Offenlegung von Banken durch die FINMA – Stellungnahme zur Anhörung von EXPERTsuisse

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Bestimmungen zur Offenlegung von Banken an die weiterentwickelten internationalen Normen nach dem Basel-III-Regelwerk an. Sie hat hierzu am 7. Juli 2015 das entsprechende totalrevidierte Rundschreiben 2016/xx "Offenlegung Banken“ in eine öffentliche Anhörung geschickt. Die revidierten Offenlegungsstandards sollen grundsätzlich die Informations- und Entscheidungsgrundlagen für Marktteilnehmer verbessern und die Vergleichbarkeit der Institute erhöhen.

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme und die dazugehörige Beilage von EXPERTsuisse.

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