12. Februar 2024

EXPERTsuisse begrüsst die punktuelle Anpassung des Kreisschreiben 6/97 mit dem Kreisschreiben Nr. 6a – Stellungnahme von EXPERTsuisse

Das Kreisschreiben 6/97 hat sich in der Praxis als «Safe-Haven» Regelung grundsätzlich bewährt. EXPERTsuisse begrüsst es daher, dass dieses mit dem Kreisschreiben Nr. 6a nur punktuell an die geänderte Rechtslage angepasst und um Ausführungen zur Verrechnungssteuer ergänzt, aber nicht grundsätzlich überarbeitet wurde. Sie schlägt punktuelle Anpassungsvorschläge zu verschiedenen Themen vor (Details in der Stellungnahme).

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