19. August 2020

Meldepflichten eines Schweizer Beraters unter der europäischen DAC6-Amtshilferichtlinie – keine Strafbarkeit bei Erfüllung der Meldepflichten betreffend grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

EXPERTsuisse ist der Frage nachgegangen, ob die Erfüllung von Meldepflichten durch Schweizer Steuerberater oder Treuhänder gegenüber Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten unter der DAC6-Amtshilferichtlinie bzw. den nationalen Umsetzungsgesetzen in den Anwendungsbereich des Schweizerischen Strafgesetzbuches fällt. Das Eidg. Finanzdepartement bestätigte, dass die Erfüllung von Meldepflichten betreffend grenzüberschreitender Steuergestaltungen nicht unter den Tatbestand von Artikel 271 Ziffer 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu subsummieren ist.

Diese und weitere aktuelle Fragestellungen zu möglichen Meldepflichten eines Schweizer Beraters betreffend grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäss der DAC6-Amtshilferichtlinie werden zusammengefasst in einem Q&A behandelt. Dringend zu beachten sind die ersten Meldefristen per 31. August 2020.

Das Dokument in deutscher Fassung steht für Mitgliedern von EXPERTsuisse zur Verfügung (französische Fassung folgt). Die Thematik von Art. 271 StGB wird ausserdem im Rahmen eines im EXPERT FOCUS 9/2020 erscheinenden Artikel von Stefan Oesterhelt eingehend dargestellt.

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