18. August 2020

Stellungnahme zum Vorentwurf COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz – EXPERTsuisse bringt Sicht des Berufsstands ein

EXPERTsuisse begrüsst die Überführung der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung in ordentliches Recht. Insbesondere unterstützt der Verband die Sichtweise der Landesregierung, dass an der Rückzahlungspflicht der COVID-19-Kredite festzuhalten ist. Unterstützt wird auch, dass die verbürgten COVID-19-Kredite bis CHF 500 000 neu während der ganzen Laufzeit nicht als Fremdkapital betrachtet werden sollen.

Betreffend Haftung weist EXPERTsuisse darauf hin, dass die Revisionsstelle ein subsidiäres Organ ist und somit Art. 23 zur Haftung der geschäftsführenden Organe auf diese keine Anwendung findet. Eine diesbezügliche Präzisierung von Art. 23 wäre daher sachgerecht.

EXPERTsuisse betont, dass die in Art. 24 definierten Aufgaben der Revisionsstelle nur teilweise Gegenstand der Abschlussprüfung sind, weshalb die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Missbrauchsbekämpfung mit dem vorliegenden Art. 24 nur partiell erfolgen kann. EXPERTsuisse hat daher bereits vor längerem ein Konzept für eine sog. «COVID-19-Kreditverwendungsprüfung» erarbeitet, welches auf sämtliche Unternehmen – also auch jene mit Opting-out – anwendbar wäre.

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