14. März 2016

Einheitliche Zulassungsvoraussetzungen im Bereich der GwG-Prüfungen

Im Zusammenhang mit der Bündelung der Aufsicht bei der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) sind neben den Revisionsgesellschaften, die keine nach den Finanzmarktgesetzen bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben, nun auch Selbstregulierungsorganisationen (SRO) verpflichtet, nur noch Prüfgesellschaften mit Prüfungen zu betrauen, welche die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie Prüfgesellschaften von direkt der FINMA unterstellten Finanzintermediären erfüllen. Durch diese Anpassung soll eine gleichmässige Qualität im Bereich der GwG-Prüfungen sichergestellt werden.

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