04. Dezember 2020

Rollen bei der Prüfung der COVID-19-Notkreditverwendung sind zu klären – Der Entwurf des Solidarbürgschaftsgesetzes ist aktuell Gegenstand politischer Diskussionen

Der Bundesrat hat im September die Botschaft zum neuen COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz verabschiedet.

Die Botschaft des Bundesrats sieht vor, dass die Revisionsstelle des Kreditnehmers, sofern sie im Rahmen der eingeschränkten oder der ordentlichen Revision eine Verletzung der Kreditverwendungsbestimmungen feststellt, dem Verwaltungsrat eine angemessene Frist zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands setzt.

EXPERTsuisse hat sich gegen diese Bestimmung ausgesprochen, u. a. auch, da die Mehrheit der Kreditnehmer von COVID-19-Überbrückungskrediten aufgrund Opting-outs oder ihrer Rechtsform über keine Revisionsstelle verfügt. EXPERTsuisse hat daher bereits im Frühling eine eigenständige COVID-19-Kreditverwendungsprüfung angeregt.

Das Solidarbürgschaftsgesetz wurde in der Sondersession des Nationalrats vom 29. und 30. Oktober behandelt. Der Ständerat ist in der derzeit laufenden Wintersession über das Gesetz in Beratung und Abstimmung. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2021 vorgesehen.

Wir werden unsere Mitglieder unverzüglich über das Abstimmungsergebnis und die Implikationen für die kommende Prüfungssaison informieren.

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