31. März 2014

LEX USA – Widerspruchsrecht für Dritte nachbessern

Zürich, 12. Juni 2013. Die Treuhand-Kammer nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Ständerat heute die Aufnahme eines Widerspruchsrechts für Dritte in die "Lex USA" beschlossen hat. Das Widerspruchsrecht ist im Zweitrat aber noch nachzubessern, damit es einen effektiven Schutz Dritter gewährt.

Der Ständerat hat heute bei der Beratung der Lex USA erkannt, dass der Schutz Dritter in der Form, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagenen hatte, ungenügend ist. Es ist zu begrüssen, dass der Ständerat deshalb ein Widerspruchsrecht in die Vorlage aufgenommen hat. Das Widerspruchsrecht ist jedoch noch mangelhaft. Es muss im Zweitrat in einzelnen Punkten nachgebessert werden.

Auch in weiteren Punkten ist die Vorlage um Schutzmassnahmen für Dritte zu ergänzen, so beispielsweise hinsichtlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Der entsprechende Nachbesserungsbedarf wurde heute im Ständerat grundsätzlich erkannt. Angesichts der kurzen Zeit zwischen der Behandlung des Geschäfts in der vorberatenden Kommission und im Plenum wurde im Ständerat aber ausdrücklich auf den Zweitrat verwiesen. Die Treuhand-Kammer wird dies zum Anlass nehmen, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.

Rückfragen: Urs Furrer, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Ressort Branchenpolitik und Mitgliederwesen E-Mail urs.furrer@treuhand-kammer.ch Mobile 079 215 81 30

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