09. Dezember 2016

Neues Testat für die Prüfung von patronalen Wohlfahrtsfonds ab sofort verfügbar

Die parlamentarische Initiative Pelli «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» hat zu einer Änderung des Art. 89a ZGB geführt, so dass künftig weniger Bestimmungen des BVG für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen angewendet werden.
Die im Zuge der Initiative Pelli beschlossenen Erleichterungen für Wohlfahrtsfonds führen auch zu entsprechenden Anpassungen in der Revision und im Prüfungsbericht. EXPERTsuisse hat sich diesbezüglich in die Vernehmlassung der OAK-Weisung W-02/2016 „Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB“ eingebracht und im Rahmen der Vernehmlassung einen Vorschlag für ein entsprechendes Testat erarbeitet. Die Weisung ist am 1. November 2016 in Kraft getreten.
Das neue Testat ist auf der Internetseite von EXPERTsuisse in den Sprachen Deutsch und Französisch abrufbar. Betreffend dem neuen Testat für patronale Wohlfahrtsfonds folgt im 2017 noch eine entsprechende Ergänzung des Prüfungshinweises (PH) 40 „Prüfung und Berichterstattung des Abschlussprüfers einer Vorsorgeeinrichtung“. Das neue Testat für die Prüfung von patronalen Wohlfahrtsfonds kann ab sofort verwendet werden und ist spätestens für Jahresabschlüsse ab dem 31.12.2016 verpflichtend anzuwenden.

 

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